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Home›Gemeinschaft›Allgemein›Protokoll der Ortschaftsratsitzung zum Lärmaktionsplan vom 17. März 2025

Protokoll der Ortschaftsratsitzung zum Lärmaktionsplan vom 17. März 2025

Von Andreas Bernhart
21. März 2025
822
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Im Mittelpunkt der Ortschaftsrasitzung am 17.03.2025 stand der Lärmaktionsplan:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass wir nur die Auswirkungen mit dem Lärmaktionsplan behandeln und nicht die Ursache. Die richtige Lösung ist die Ortsumfahrung Espasingen. Nur dadurch können nachhaltig die Gefahren für die Anwohner reduziert werden. Es ist wirklich frustrierend wie sich die Planungen verzögern. Immer wieder wird die Verantwortlichkeit zwischen Bund und Land hin und her geschoben. Wir werden von der Bundes- und Landespolitik die letzten fünfzig Jahre immer wieder vertröstet und haben keine Planungssicherheit. Der Erörterungstermin für die Planfeststellung war am 09.11.2021. Wir
warten nun schon wieder mehr als 3 Jahre…

1. Einheitliche Lösung auf sämtlichen Bundesstraßen in Espasingen
In Espasingen gibt es zwei Bundestraßen. Aus Sicht des Ortschaftsrates kann es nur eine einheitliche Lösung auf sämtlichen Bundesstraßen in Espasingen geben.

2. Tempo 30 km /h (Tag und Nacht)
Der Ortschaftsrat hat sich für ein Tempo 30 km/h sowohl in der Nacht als auch am Tag ausgesprochen. 3 Ja und 1 Enthaltung. Neben den gesundheitsgefährdenden Lärmemissionen entlang der Bundesstraße, die eine Geschwindigkeitsreduzierung anzeigen, steht auch der Sicherheitsaspekt im Mittelpunkt der Betrachtung. Durch eine geringere Geschwindigkeit erhöht sich die Sicherheit der Fußgänger entlang der Bundesstraße. Somit Tempo 30 in der Zielstraße, Riedstraße und Meersburger Straße.

3. Beschilderung an den Ortsein- bzw. Ortsausgängen
Durch Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb der Ortsdurchfahrt wird stärker an den Ortsausgängen beschleunigt bzw. stärker an den Ortseingängen abgebremst. Deshalb muss einhergehend mit der Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch die Beschilderung an den Ortsein- bzw. Ortsausgängen erfolgen. Von Tempo 100 mit einem Schild auf Tempo 70, auf Tempo 50 und dann erst Tempo 30. Dies natürlich auch umgekehrt an den Ortsausgängen. Hier spielen noch weitere Faktoren eine Rolle, weshalb die Beschilderung dringend angezeigt ist. Beim Ortseingang in der Zielstraße endet der Radweg. Der Radfahrer muss die Bundesstraße queren. Gleichzeitig ist die Lärmschutzwand auf Tempo 50 ausgelegt. Die wenigsten Autofahrer halten sich daran. Ähnlich ist es am Ortseingang aus Ludwigshafen in der Meersburger Straße. Hier kreuzen in Höhe der Querungshilfe eine Vielzahl von Radfahrern und Fußgänger die Fahrbahn. Das Gleiche gilt auch in der Riedstraße (Höhe Bahnübergang). Eine Vielzahl von Fahrradfahrern nutzen den Verbindungsweg nach Wahlwies und müssen am Bahnübergang die Straße queren. An allen drei Endpunkten des Radwegs mit Querung der Bundesstraßen sind regelmäßig gefährliche Situationen zu beobachten.

4. Ampel oder Zebrastreifen
In der Ortsmitte sollte dringend zur Querung der Bundesstraße eine Ampel bzw. ein
Zebrastreifen errichtet werden. Es ist oftmals fast nicht möglich die Straße zu überqueren. Zudem müssen die Schüler nach dem Schulbesuch in Stockach an dieser Stelle die Straße queren.

5. Kontrolle
Die „Blitzer“ in der Meersburger Straße und Zielstraße sollten häufiger mit Kameras bestückt sein. Da die Verkehrsteilnehmer vor den „Blitzern“ abbremsen und danach beschleunigen, sollte auch auch regelmäßig mit mobilen Kameras kontrolliert werden.

Andreas Bernhart
Ortsvorsteher

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